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Wer ist von der Umstellung auf SEPA betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmen, Behörden, Vereine, Kreditinstitute und Privatpersonen, die Überweisungen und Lastschriften innerhalb der EU beauftragen, erhalten oder durchführen.
Was ändert sich bei Überweisungen?
Anstelle von Kontonummern und Bankleitzahl wir die 22-stellige IBAN (= International Bank Account Number) und vorerst dir BIC (=Business Identifier Code) benötigt.
Was ändert sich bei Lastschriften?
Anstelle von Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge gibt es bei SEPA das Basis- und das Firmenlastschriftverfahren. Wenn Sie den Lastschrifteinzug in Ihrem Unternehmen nutzen, kommen verschiedene Änderungen auf Sie zu: Mit SEPA wird das Lastschriftverfahren deutlich umständlicher, denn Sie brauchen zukünftig von Ihren Kunden ein Mandat und eine Mandatsverwaltung, um die neuen, notwendigen Angaben (z. B. Gültigkeit, Art des Mandats, usw.) zu erfüllen und zu überblicken. Hinzu kommt die Vorabinformation (Pre-Notification): Laut Gesetzgeber müssen Sie den Kunden mindestens 14 Tage – wenn keine individuelle Vereinbarung vorliegt – vor dem Einzug der Lastschriften darüber in Kenntnis setzen, wann Sie welchen Betrag vom entsprechenden Konto einziehen möchten. Damit soll dem Kunden genug Zeit gegeben werden, um für ausreichende Deckung des Kontos zu sorge.
Was ändert sich noch durch die neuen Verfahren?
Mit SEPA ändert sich auch das Datenformat. Das heißt: Bisher konnten Sie die Daten per DTAUS-Format in das Online-Banking übertragen – diese Möglichkeit besteht zukünftig nicht mehr. Stattdessen wir nun im XML-Datenformat übertragen. Dadurch funktioniert auch das bisherige Online-Banking nicht mehr und es ergeben sich Änderungen für Ihr Online-Banking System.
Was Sie jetzt schon tun können:
Beginnen Sie die Vorbereitungen jetzt mit folgendem Schritt
Ergänzen Sie Ihre IBAN und BIC auf Ihren Rechnungsformularen und Geschäftsunterlagen sowie an allen Stellen, wo bisher Bankleitzahl und Kontonummer eingetragen sind.
Warum Sie IBAN und BIC ergänzen sollten?
Damit Ihre Geschäftspartner Ihre Rechnungen auch per SEPA Zahlungsverkehr begleichen können.
Woher bekomme Sie IBAN und BIC?
Ihre IBAN und BIC steht normalerweise auf Ihrem Kontoauszug. Sollte das nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie für den Übergang die Bankleitzahl und die Kontonummer auf jeden Fall auf den Formularen und Geschäftspapieren stehen. Erst wenn all Ihre Geschäftspartner auf SEPA Zahlungsverkehr umgestellt haben, werden diese Daten nicht mehr gebraucht (ab 01.02.2014)
Die Änderungen beim Zahlungsverkehr im Überblick:
S€PA Single Euro Payments Area |
Bisheriger, innerdeutscher Zahlungsverkehr |
Übergangsphase: beide Verfahren sind zulässig bis 31.01.2014 |
Ab 01.02.2014: innerdeutscher SEPA-Zahlungsverkehr |
Bankverbindungen |
Angaben von:
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Angabe von: Bisheriger Zahlungsverkehr:
SEPA Überweisungen:
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Angaben von:
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Überweisungen |
per….
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Beide Verfahren sind möglich |
per…
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Lastschriften |
per….
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Beide Verfahren sind möglich |
per…
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Zahlungsverfahren |
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Beide Verfahren sind möglich |
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Angaben auf Einzugsermächtigungen bzw. Mandaten |
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